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Kunst HF

F+F

4.27

100% Raccomandazione
(3 Esperienze)

1 Premi

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Kunst HF

Panoramica

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6 Semester

Durata

Zürich

Località

Der Studiengang ist seit 1998 staatlich anerkannt und wird subventioniert. Die Studiengebühren betragen für Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein pro S

Costi

Tedesco

Lingua

August

Inizio dello studio

Scuola specializzata superiore (SSS)

Qualifica professionale

Requisiti

Mindestalter 18 Jahre. Abschluss auf Sekundarstufe II (drei- bis vierjährige berufliche Grundausbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder Matur). Die Vorbildung muss nicht einschlägig, bzw. fachspezifisch sein. Bewerber*innen können beim Nachweis herausragender gestalterischer Fähigkeiten auch ohne abgeschlossene Sekundarstufe II «sur dossier» aufgenommen werden. 

Ulteriori informazioni

1

Überblick

Die F+F-Schule bietet dir in einem dreijährigen Vollzeitstudium viel Freiheit – sowohl in künstlerischer als auch in persönlicher Hinsicht. Die Studienzeit kann grösstenteils selber eingeteilt werden, die F+F-Ateliers stehen rund um die Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung. Eine einfache, offen gestaltete Studienstruktur ermöglicht dir während der ganzen Studienzeit müheloses Eintauchen in die Kunstpraxis. Die Entwicklung deiner eigenständigen künstlerischen Sprache und die Beteiligung an den aktuellen Kunstdiskursen stehen an erster Stelle. Der unkomplizierte Austausch mit den anderen Studierenden unterstützt das Erkennen deiner eigenen Stärken und hilft mit, ein persönliches Netzwerk aufzubauen. Praktika in der Kunstszene wie auch die Möglichkeit, an europäischen Kunsthochschulen Austauschsemester zu absolvieren, bieten dir einen zusätzlichen Blick von aussen auf dein eigenes Werk. 
 

2

Aufbau & Einblick

Verbindlich für den Studiengang sind lediglich zwei Fixtage pro Woche für Seminare und Mentorate sowie ein Semesterprojekt, eine Arbeitspräsentation pro Semester und der Besuch von Vertiefungsseminaren. Es werden zusammen mit eingeladenen Leuten aus der Kunstwelt Projekte entwickelt. Die Seminare bieten eine Form der Zusammenarbeit, die das Nachdenken und Entwickeln einer Erzählsprache zur eigenen künstlerischen Arbeit unterstützen. Während der Beratungs- und Mentoring-Tage besprichst du mit Fachleuten aus Kunst, Theorie und Vermittlung die eigenen Arbeiten und Strategien – sei es in Einzelgesprächen oder in Gruppen.

Die Überschaubarkeit und die kurzen Wege zwischen den Studierenden und der Schulleitung stehen für eine offene Kultur, die in der F+F gelebt wird. Dazu gehören sowohl die Mitbestimmung bei der Ausgestaltung des Studienbetriebs als auch die Selbstorganisation. Der künstlerischen Selbstbestimmung steht nichts im Weg: weder eine fehlende Matur, noch eine mühsame Bürokratie und schon gar kein unnötiges Punktesammeln. 

3

Für wen geeignet

Deiner künstlerischen Selbstbestimmung steht somit nichts im Weg: weder eine fehlende Matur, noch eine mühsame Bürokratie und schon gar nicht unnötiges Punktesammeln.

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Berufliche Perspektiven

Künstler*innen realisieren selbstständig künstlerische Werke und Projekte. Das berufliche Umfeld ist der breitgefächerte lokale und globale Kunstbetrieb, der eine selbstbeauftragte künstlerische Tätigkeit ebenso wie Projektentwicklungen im Rahmen von privaten oder öffentlichen Aufträgen umfasst. Eine Betätigung in den Bereichen Visuelle Gestaltung, Fotografie und Video/Film, für Medienbetriebe der Information und Unterhaltung oder in der Kultur- und Vermittlungsarbeit jenseits desklassischen Kunstbetriebs sind ebenso vorstellbar wie anstrebenswert. 

5

Aufnahmeverfahren

Nach Eingang der Online-Anmeldung werden Bewerber*innen zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Mitzubringen sind Arbeiten, Projekte oder Dokumentationen eigener künstlerischer Versuche sowie ausserkünstlerischer Betätigungen. Danach wird über die Aufnahme in den Studiengang entschieden. Aufnahme, Zwischenprüfung und Diplomabschluss orientieren sich an den konkreten künstlerischen Anliegen und nicht an schriftlichen Arbeiten. Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 150.–.

Das Aufnahmeverfahren wird nach Absprache mit den Behörden, und unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen, regulär durchgeführt.  

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