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Treuhänder/in mit eidg. Fachausweis
STS
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Treuhänder/in mit eidg. Fachausweis
Panoramica

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2 - 3 Jahre
Durata
Basilea
Località
Ratenzahlung möglich
Costi
Oktober
Inizio dello studio
Tedesco
Lingua
Attestato professionale federale
Qualifica professionale
Requisiti
Zur Hauptprüfung wird zugelassen, wer
ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer dreijährigen beru ichen Grundbildung oder einen vom Bund als gleichwertig anerkannten Ausweis (z.B. einen von schweizerischen Hochschulen anerkannten Maturitätsausweis) besitzt,
- die verlangte vierjährige Fachpraxis nachweist und
- die Zulassungsprüfung bestanden hat.
Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, dass sie die Bedingungen zur Zulassung an die eidgenössischen Prüfungen erfüllen. Zulassungsabklärungen sind über das Prü- fungssekretariat BfT möglich. www.treuhandbranche.ch
Ulteriori informazioni
CHF 17'400.00 exkl. MWST*, zahlbar in 6 Raten
Exklusive Lehrmittel
*Subjektorientierte Finanzierung
Ab 2018 werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, mit Schulbeginn ab 2017, eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung erhalten. Damit soll die finanzielle Belastung der Absolvierenden gesenkt werden. Auch die Studierenden des Vorbereitungskurses zur Berufsprüfung für Treuhänder bei der STS können von einer finanziellen Unterstützung von 50% der Studiengebühren profitieren. Voraussetzungen, um von der finanziellen Unterstützung sind:
- Wohnsitz in der Schweiz
- Finanzierung durch den Kursabsolvent
- Teilnahme an der Berufsprüfung (unabhängig vom Erfolg)
Der finanzielle Beitrag kann nach Absolvieren der Berufsprüfung eingefordert werden. Sie finden das entsprechende Merkblatt mit weiteren Informationen dazu finden Sie hier.
Vorgehen bei der Finanzierung durch Dritte (z.B. Arbeitgeber)
Im Speziellen möchten wir Sie auf das Informationsblatt des SBFI hinweisen, welches das Vorgehen bei der Finanzierung durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) aufzeigt. Beachten Sie, dass die finanzielle Unterstützung nur gewährt wird, wenn die Kursgebühren durch die Absolvierenden bezahlt werden. Das SBFI empfiehlt bei finanzieller Unterstützung durch den Arbeitgeber eine Lösung auf privatrechtlicher Basis (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag). Merkblatt des SBFI
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