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Vorarbeiter-Ausbildung Hoch und Tiefbau / Strassenbau
WBV
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Vorarbeiter-Ausbildung Hoch und Tiefbau / Strassenbau
Panoramica

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ca. 55-57 Tage
Durata
Briga
Località
CHF 13’500.- exkl. MwSt
Costi
Tedesco
Lingua
Certificato
Qualifica professionale
Requisiti
Berufsleute mit einem Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Maurer/in oder Strassenbauer oder Bauwerktrenner/in gemäss Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung.
Interessenten ohne gültiges Fähigkeitszeugnis legen eine Aufnahmeprüfung ab. Diese können allenfalls nach einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die Prüfungskommission des SBV für die Berufsprüfung zugelassen werden. Diese Gleichwertigkeitsprüfung soll vor Schulbeginn abgeklärt werden.
Ulteriori informazioni
Der Berufsabschluss des Vorarbeiters (Hochbau/Tiefbau) der neu über eine eidgenössische Berufsprüfung erworben.
In Zusammenarbeit mit dem Campus Sursee werden wir die Vorbereitungskurse auf den Berufsabschluss im Wallis durchführen.
Die Prüfungen zum Berufsabschluss werden jedoch neu seitens SBV, Schweizer Baumeisterverband durch die Prüfungskommission organisiert und zeitgleich in drei Orten durchgeführt. Eine in der Romandie, eine in der Deutschschweiz, eine im Tessin. Die ersten Berufsprüfungen werden im Jahr 2025 stattfinden.
Bauvorarbeiterin / Bauvorarbeiter mit eidgenössischem Fachausweis
Aufnahmeprüfung Bauvorarbeiter/in Hochbau/Tiefbau
Wer kann die Aufnahmeprüfung Bauvorarbeiter/in Hochbau absolvieren, Lernziele, Prüfungsinhalt?
Kandidaten, die gemäss Zulassungsbedingungen zur Bauvorarbeiter/in Hochbau / Bauwerktrennen eine Aufnahmeprüfung zu bestehen haben.
Eignungsabklärung zur Bauvorarbeiter/in Hochbau / Bauwerktrennen
Ausgewählte Themen der Lehrabschlussprüfung
Zulassungsbedingungen Berufsprüfung
Das Prüfungsreglement, welches aktuell noch in der Genehmigungsphase ist, regelt klar die Zulassungsbedingungen. Die Verantwortung für die Erfüllung der Zulassungsbedingungen zur Eidgenössischen Berufsprüfung liegt bei den Kandidaten.
Grundsätzlich gelten die unter den unten abgebildeten Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung, welche von der Zentralkommission Bauvorarbeiter/Bau-Polier geprüft werden.
Die Zulassung zur Prüfung läuft über die Prüfungskommission gemäss den Zulassungsbedingungen.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maurerin/Maurer, als Bauwerktrennerin/Bauwerktrenner oder aus dem Berufsfeld Verkehrswegbau oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation im Bauhauptgewerbe verfügt und nach dessen Erwerb mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe vorweisen kann;
oder
b) über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Tertiärabschluss oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation verfügt und nach dessen Erwerb mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe vorweisen kann.
Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen entscheidet die Prüfungskommission (ausländische Abschlüsse, altrechtliche Abschlüsse und weitere). Zudem kann die Prüfungskommission Interessierte auffordern, zur Prüfung eines ausländischen Abschlusses eine Einstufungseinschätzung durch das SBFI einzureichen (www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html)
Geforderte Berufserfahrung
Die geforderte Berufserfahrung muss zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein. Sie muss durch entsprechende Bescheinigungen, die vom entsprechenden Arbeitgeber rechtsgültig unterzeichnet sind, belegt werden.
Als Berufserfahrung im Bauhauptgewerbe gilt eine berufliche Tätigkeit in einer Bauunternehmung (Hochbau, Tiefbau, Verkehrswegbau oder Bauwerktrennung, sowie Renovation oder Sanierung).
Eine Zusatzlehre im Bauhauptgewerbe wird mit einem Jahr Berufspraxis angerechnet.
Der Besuch von vorbereitenden Kursen wird als Berufserfahrung angerechnet.
Grundsätzlich ist die Berufserfahrung in der Schweiz nachzuweisen. Die Prüfungskommission entscheidet über Ausnahmen sowie über die Anrechnung anderer Berufserfahrung.
Auskunft betreffend Zulassung zur Berufsprüfung Vorarbeiters (Hochbau/Tiefbau) masterplan2030@baumeister.ch
Kandidaten, welche eine vorbereitende Ausbildung zu einer Berufsprüfung oder Höheren Fachprüfung besuchen, profitieren von der Subjektfinanzierung des Bundes. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung können sie, unabhängig vom Erfolg, durch Einreichen der Zahlungsbestätigung der besuchten Ausbildungen eine teilweise Rückerstattung der Ausbildungsgebühren einfordern (max. 50%).
Die Teilnehmenden profitieren nur von der Subjektfinanzierung des Bundes, wenn diese die Rechnung als Privatperson begleichen. Die Arbeitgeber sind deshalb gut beraten, ihr finanzielles Engagement direkt dem Mitarbeitenden zukommen zu lassen und keine eigenen Zahlungen an die Kursanbieter vorzunehmen.
Zusätzlich unterstützt der paritätische Fonds des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis die Teilnehmer welche dem Fonds unterstellt sind mit CHF 60.00/Tag des besuchten Vorbereitungskurses. Voraussetzung dafür: der Kandidat muss mindestens 3 Jahre und während der ganzen Dauer des Kurses in den paritätischen Fonds eingezahlt haben.
Kandidaten die nicht dem paritätischen Fonds des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis unterstellt sind wenden sich an Ihren zugeteilten Fonds bezüglich Unterstützung. (z.B. Weiterbildungsfonds für Temporärarbeitende)
Die Prüfungen zum Berufsabschluss werden jedoch neu seitens SBV, Schweizer Baumeisterverband durch die Prüfungskommission organisiert und zeitgleich in drei Orten durchgeführt. Eine in der Romandie, eine in der Deutschschweiz, eine im Tessin. Die ersten Berufsprüfungen werden im Jahr 2025 stattfinden.
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