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CAS Swiss Social Security, Insurance + Financial Planning
ZHAW
CAS Swiss Social Security, Insurance + Financial Planning
Panoramica
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5 Monate
Durata
Winterthur
Località
12 ECTS
Punti
6'450 CHF
Costi
Tedesco
Lingua
27.08.2021
Inizio dello studio
Possibilità di ristorazione: Si
Possibilità sportive: Si
ASVZ
Certificate of Advanced Studies (CAS)
Qualifica professionale
Requisiti
Die Zulassung zum MAS FC oder zu einem CAS setzt einen Hochschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung in der Finanzbranche voraus.
Als Hochschulabschlüsse (Tertiär A - Hochschulen) gelten:
- Abschlüsse einer Universität UH oder einer Technischen Hochschule (Diplom, Lizentiat, Bachelor oder konsekutiver Master, Doktorat)
- Abschlüsse einer Fachhochschule FH oder einer Pädagogischen Hochschule PH (Bachelor oder konsekutiver Master, FH-Diplom)
- Abschlüsse einer Vorgängerschule der heutigen Fachhochschulen (wie ZHW, HTL, HWV usw.)
Interessenten, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können «sur dossier» zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem «Tertiär B» Nachweis aus der Höheren Berufsbildung ergibt. Die Anzahl «sur dossier»-Studienplätze ist durch eine ZHAW-weite Hochschulregelung beschränkt.
Als Abschlüsse (Tertiär B – Höhere Berufsbildung) gelten:
- Abschluss einer Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis) oder einer Höheren Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom)
- Abschluss einer höheren Fachschule HF (z.B. HFW, HFBF, HFV usw.).
Folgende Abschlüsse (beispielhaft, nicht abschliessend) gehören weder zur Höheren Berufsbildung noch zu den Hochschulen und ermöglichen keine Aufnahme in den MAS FC oder in einen CAS , auch nicht «sur dossier»:
- Eidg. Berufsattest EBA, Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
- Gymnasiale Matura, Berufsmatura, Fachmatura
- Nachdiplomstudium Höhere Fachschule (NDS HF)
- dipl. Finanzberater/in IAF
- usw.
Die Studienleitung entscheidet abschliessend über die definitive Zulassung zum MAS FC oder zu einem CAS nach den Regeln und Bestimmungen der Hochschule.
Die Zulassung zu einem CAS-Angebot, das Bestandteil eines MAS-Programms ist, umfasst nicht gleichzeitig die Zulassung zum entsprechenden MAS. Die Zulassung kann für CAS und für MAS unterschiedlich geregelt sein.
Die detaillierten Zulassungsbedingungen zum MAS-Programm und zu den CAS sind in der entsprechenden Studienordnung geregelt. Es gelten zusätzliche hochschulweite «sur dossier»-Regeln.