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Pädagogische Hochschule Bern

PHBern

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Pädagogische Hochschule Bern

Pädagogische Hochschule Bern

Überblick

Pädagogische Hochschule

Schultyp

Bern

Standorte

2005

Gründungsjahr

3263

Studierende

Verpflegungsmöglichkeit: Ja

Sportmöglichkeit: Ja

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Nicht aktuell: Kontaktiere uns für aktuelle Infos

4

Experten

Weitere Infos

1

Vision und Strategie

Die Vision und die Strategie der PHBern geben die Richtung der Gesamthochschule für die Jahre 2018 bis 2025 vor. Verschiedene Fachstrategien weisen den Weg für die Weiterentwicklung in einzelnen Bereichen der Hochschule.

Die strategischen Ziele 2018 bis 2025:

  • Die PHBern nutzt die Chancen der Digitalisierung proaktiv.
  • Die PHBern zeichnet sich aus durch ihre Expertise zu Heterogenität und Inklusion als Querschnittsthema.
  • Die PHBern ermöglicht Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden, Ziele individualisiert und flexibilisiert zu erreichen.
  • Die PHBern fördert mit ihrer exzellenten Forschung die Qualität von Schule und Unterricht.
  • Die PHBern profiliert sich in allen Fachdidaktiken durch Interdisziplinarität.
2

Semesterstart

Das akademische Jahr besteht aus zwei Semestern, bei denen die Daten immer gleich bleiben:

  • Herbstsemester: 1. August bis 31. Januar
  • Frühjahrssemester: 1. Februar bis 31. Juli.

Das Studienjahr beinhaltet ebenfalls zwei Semester und gliedert sich in Veranstaltungszeiten (Semesterbetrieb) und in veranstaltungsfreie Zeiten (Semesterferien). Diese variieren je nach Jahr und können den folgenden Abschnitten entnommen werden.

3

Anmeldefristen

Primarstufe:

Herbstsemester

  • 1. Februar bis 30. April (ordentliche Anmeldefrist)
  • 1. Mai bis 15. August (verspätete Anmeldefrist)

Frühjahrssemester

  • 1. Oktober bis 15. Dezember (ordentliche Anmeldefrist)
  • 16. Dezember bis 15. Januar (verspätete Anmeldefrist)

Pro Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt, wenn die Anmeldung innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist eingeht. Für Anmeldungen, welche während der verspäteten Anmeldefrist eingehen, wird eine Zusatzgebühr von CHF 50.00 erhoben.


Sekundarstufe I :

Herbstsemester

  • 1. Februar bis 30. April (ordentliche Anmeldefrist)
  • 1. Mai bis 31. August (verspätete Anmeldefrist)

Frühjahrssemester

  • 1. Oktober bis 15. Dezember (ordentliche Anmeldefrist)
  • 16. Dezember bis 15. Januar (verspätete Anmeldefrist)

Pro Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt, wenn die Anmeldung innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist eingeht. Für Anmeldungen, welche während der verspäteten Anmeldefrist eingehen, wird eine Zusatzgebühr von CHF 50.00 erhoben.

Anmeldungen nach der verspäteten Anmeldefrist sind auf Gesuch per Mail an die Leitung des Instituts Sekundarstufe I, Prof. Dr. Schweizer , möglich. (Frist für Gesuche: 15. Oktober für Anmeldung für das Herbstsemester, 15. März für Anmeldung für das Frühjahrssemester.) Die Zusatzgebühr von CHF 50.00 wird in diesem Fall ebenfalls fällig. Über die Möglichkeit der Aufnahme ins Studium entscheidet die Institutsleitung in diesem Fall in Abhängigkeit von den verfügbaren Studienplätzen.


Sekunderstufe II:

Herbstsemester

  • 1. Februar bis 31. März (ordentliche Anmeldefrist)  
  • 1. April bis 30. Juni (verspätete Anmeldefrist)

Frühjahrssemester

  • 1. September bis 31. Oktober (ordentliche Anmeldefrist)  
  • 1. November bis 31. Dezember (verspätete Anmeldefrist)

Verspätete Anmeldungen sind gegen eine Zusatzgebühr von CHF 50.00 möglich. Bei einer verspäteten Anmeldung ist insbesondere zu beachten, dass weder die Einschreibung in die gewünschten Lehrveranstaltungen und/oder Praktika garantiert werden kann noch gewährleistet wird, dass Sie das Studium innerhalb von zwei Semestern absolvieren können.

Hinweise: Im Frühjahrssemester ist der Studienbeginn zum Erweiterungsdiplom nur für das Profil mit integrierter berufspädagogischer Qualifikation möglich.


Heilpädagogik:

Herbstsemester

  • 1. Februar bis 30. April (ordentliche Anmeldefrist)
  • 1. Mai bis 31. August (verspätete Anmeldefrist)

Frühjahrssemester

  • 1. Oktober bis 15. Dezember (ordentliche Anmeldefrist)
  • 16. Dezember bis 15. Januar (verspätete Anmeldefrist)

Pro Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt, wenn die Anmeldung innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist eingeht. Für Anmeldungen, welche während der verspäteten Anmeldefrist eingehen, wird eine Zusatzgebühr von CHF 50.00 erhoben.

4

Campus

Das Hochschulzentrum vonRoll wird von der PHBern und der Universität Bern genutzt. Der Campus an der Fabrikstrasse verfügt über eine moderne Infrastruktur und ein breites Angebot. Er ist barrierefrei.

Die PHBern bietet zusammen mit der Universtität Bern ein breites Sportangebot. Im Gebäude an der Fabrikstrasse 8 befindet sich im 2. UG ein Fitnessraum. Im "Atrium12" an der Fabrikstrasse 12 sind drei helle Trainingsräume mit Spiegelwänden zu finden. Garderoben sowie Duschen stehen an beiden Orten zur Verfügung. Das Angebot steht allen Unisport-Mitgliedern offen. 

5

Kinderfreundliches Studium

Im Erdgeschoss der Fabrikstrasse 8 finden Sie den Eltern-Kind-Raum. Er ermöglicht ungestörtes Arbeiten, wenn Sie Ihr Kind ins Hochschulzentrum mitnehmen. Auf dem gesamten Areal befinden sich zudem Spielkisten. Sie erfreuen Gross und Klein.

Benötigen Sie einen Raum zum Stillen? Sie finden ihn an der Fabrikstrasse 8, A015. Nicht erschrecken, der Raum dient ebenfalls als Sanitätszimmer.

Weitere Unterstützungsangebote für PHBern-Angehörige mit Kindern bietet die Sozial- und Umweltverantwortung der PHBern sowie die Beratungsstelle der Berner Hochschulen

6

Spitzensport

- Institut für Vorschulstufe und Primarstufe: Der Leiter des Instituts Vorschulstufe und Primarstufe kann in Einzelfällen (z.B. Spitzensport) in Bezug auf die Präsenzpflicht eine Sonderregelung genehmigen. Bedingung für eine Sonderregelung ist der Besitz einer Swiss Olympic Card oder ausnahmsweise eine Bestätigung des jeweiligen Sportverbandes, welche die Zugehörigkeit im Kader auf mindestens Stufe Swiss Olympic Talents Card bestätigt.

- Institut Sekundarstufe I: Für Spitzensportler sind Flexibilisierungsmöglichkeiten in Bezug auf freie Zusammenstellung von Stundenplan und Praktika, Präsenzerlass nach Absprache mit den Dozierenden, Verschiebung von Prüfungen und Verlängerung der Regelstudiendauer vorhanden.

- Institut Sekundarstufe II: keine institutionalisierte Regelung zu Spitzensport

- Institut für Heilpädagogik: keine institutionalisierte Regelung zu Spitzensport


Studienberatung Spitzensport:

Prof. Dr. Daniel Steiner, Institutsleiter

+41 31 309 23 20


Koordinationsperson Spitzensport und Studium:

Emanuel Antener, wissenschaftlicher Mitarbeiter

emanuel.antener@phbern.ch

+41 31 309 25 29


Spitzensport und Studium, geht das? Das ist streng und erfordert Organisationstalent – aber es funktioniert. Dies zeigt das Gespräch mit der Beachvolleyballerin Tanja Hüberli und dem Unihockeyspieler Jan Ziehli. Jetzt lesen

7 Schritte bis zu deiner Weiterbildung

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1. Setz dich mit dir auseinander

Was sind eine Talente,Interessen und Ziele? Hast du ein EFZ oder Diplom?

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2. Finanzierung sichern

Kläre ab wie du deine Weiterbildung finanzieren würdest.

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3. Suche nach Möglichkeiten

Stöbere nach passenden Weiterbildungen und Kursen.

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