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Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
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Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
Überblick

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2 - 3 Jahre
Dauer
Thun
Standorte
max. 20'000 CHF
Kosten
Deutsch
Sprache
Eidg. Fachausweis
Abschluss
Voraussetzungen
Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer
a. über einen der nachstehenden Ausweise verfügt:
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines Berufes oder einer vom SBFI anerkannten Handelsmittelschule oder ein Maturitätszeugnis
Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer
Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren Fachprüfung; Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer Fachhochschule
b. eine Fachpraxis von 3 Jahren nachweist
Als Fachpraxis im Sinne der Prüfungsordnung gilt eine Tätigkeit als Fachperson in einem oder
mehreren Bereichen des Rechnungswesens, des Treuhandwesens oder der Steuern. Stichtag für den Nachweis der Fachpraxis ist das Datum des Prüfungsbeginns.
c. keinen Eintrag im Zentralstrafregister besitzt, der dem Zweck der Prüfung widerspricht.
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das SBFI.
Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung sowie eine Rechtsmittelbelehrung.