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Sozialversicherungsfachfrau/Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
WST
Sozialversicherungsfachfrau/Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
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6 - 12 Monate
Dauer
Thun
Standorte
max. 10'000 CHF
Kosten
Deutsch
Sprache
Eidg. Fachausweis
Abschluss
Voraussetzungen
Für die Berufsprüfung Sozialversicherungsfachleute mit eidg. Fachausweis wird zugelassen, wer ...
a) einen der nachfolgenden Ausweise besitzt:
a1 ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen beruflichen Grundbildung
ein Maturitätszeugnis;
a2 ein eidgenössisches Berufsattest einer mindestens 2-jährigen beruflichen Grund-bildung
b) nach abgeschlossener Grundausbildung bis zum Prüfungsbeginn eine mindestens 3-jährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach a1) bzw. mindestens 5-jährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach a2) Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr.
Über die Prüfungszulassung entscheidet der Prüfungsträger: www.feas.ch.
Bei Unsicherheit über die Prüfungszulassung nimmt der Prüfungsträger gerne eine Zulassungsabklärung vor.
Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular und reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen ein:
- Kopien von Fähigkeitszeugnis/Maturitätszeugnis etc. gemäss Ziffer 3.31 (a) der Prüfungsordnung
- Kopien der Arbeitszeugnisse, resp. Arbeitsbestätigungen gemäss Ziffer 3.31 (b) der Prüfungsordnung
- Lebenslauf
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI.