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HR Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
BVS/BBS
HR Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
Überblick
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2 Semester, ca. 304 Lektionen
Dauer
Zürich
Standorte
Ratenzahlung möglich
Kosten
Deutsch
Sprache
Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens, die mit der Aufgabe der Personalwerbung, -selektion oder -anstellung, der Entlöhnung, der Administration, der Betreuung und Entwicklung der Mitarbeiter/-innen, des betrieblichen Sozialwesens, des Arbeitsvertragsrechts und der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen betraut worden sind.
Für angehende oder bereits einschlägig arbeitende Fachkräfte der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, die die Kenntnisse des betrieblichen Human Ressource Management bzw. der Personalvermittlung, -beratung bzw. des –verleihs erarbeiten wollen und einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens oder einer Institution unter Berücksichtigung eines schonenden Ressourcenmanagements leisten wollen.
Aufnahmebedingungen / Zulassung
(Auszug aus der HRSE PO 2017/03-2015)
Zur Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:
1. für alle Fachrichtungen
a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss
und
b) den Ausweis über die Zertifikatsprüfung Personalassistent/in
sowie zusätzlich den Nachweis über
2. für Fachrichtung A:
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild der Fachrichtung A)
2. für Fachrichtung B:
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre AVIG Vollzugs-Praxis (gemäss Berufsbild der Fachrichtung B)
2. für Fachrichtung C:
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild der Fachrichtung A, B oder C), wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und –verleih (gemäss Berufsbild C)
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).