Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden im Normalfall mit 50% finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen
Zulassung zur Höheren Fachprüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) Den eidgenössischen Fachausweis als Coiffeuse / Coiffeur oder einen gleichwertigen Ausweis mit einer Anerkennung auf Gleichwertigkeit vom SBFI einreicht;
b) seit dem Erwerb des Ausweises nach Bst. a über mindestens 1 Jahr Berufspraxis als Coiffeuse / Coiffeur verfügt. Die Praxisjahre müssen vor Beginn der Prüfung (vor dem ersten Prüfungstag) erfüllt sein.
Die Höhere Fachprüfung wird von CoiffureSUISSE organisiert und durchgeführt.
3
Abschluss nach bestandener höheren Fachprüfung
Coiffeuse/Coiffeur mit eidgenössischem Diplom
4
Informationsveranstaltung
Wir führen regelmässig Informationsveranstaltungen durch. Details finden Sie auf der Website gibz.ch unter Weiterbildung / Coiffure / Höhere Fachprüfung HFP - Vorbereitung
Karriere
Karrierechancen
MEDIUM
Lohn & Skills
Lohndaten kommen bald
Lohndetails werden zusammengestellt
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktanalyse in Arbeit
Arbeitsmarktanalyse wird zusammengestellt
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