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Hintergrundbild des Studiengangs Bachelor of Arts in Primary Education der Pädagogische Hochschule Wallis PH-VS

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Bachelor Primarstufe

PH-VS

5

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2 Auszeichnungen

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Bachelor Primarstufe

Überblick

Logo der Pädagogische Hochschule Wallis PH-VS

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6 Semester

Dauer

Brig, St-Maurice

Standorte

180 ECTS

Punkte

CHF 700.- pro Semester

Kosten

August

Beginn des Studiengangs

Anmeldeschluss

März

Deutsch, Französisch

Sprache

Verpflegungsmöglichkeit: Ja

Sportmöglichkeit: Ja

Bachelor

Abschluss

Voraussetzungen

Prüfungsfreie Zulassung

  • Eidgenössische oder schweizerisch anerkannte gymnasiale Maturität
  • Fachmaturität Pädagogik
  • Berufsmaturität mit Passerelle (bestandene Ergänzungsprüfung gemäss Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 2. März 2004 über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen)
  • Schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom
  • Schweizerisch anerkannter Fachhochschulabschluss (Bachelor oder Diplom)
  • Ausländischer Vorbildungsausweis, der als gleichwertig zu den vorgenannten Ausweisen anerkannt wird

Zulassung nach bestandener Zulassungsprüfung

  • Berufs- oder Fachmaturität (ausser Fachmaturität Pädagogik)
  • Mindestens dreijährige, eidgenössisch anerkannte Berufsausbildung (EFZ) mit dreijähriger Berufspraxis
  • Abschluss einer Höheren Fachschulen (HF)

Zulassung mittels "Aufnahme sur Dossier"

Berufserfahrene Quereinsteigende über 30 Jahre, die keine gymnasiale Maturität, aber ein gleichwertiges Bildungsniveau haben, können nach erfolgreich absolviertem Aufnahmeverfahren "Aufnahme sur Dossier" an die PH-VS zugelassen werden:

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 30 Jahre alt.
  • Sie haben eine mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II erfolgreich abgeschlossen (z. B. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ).
  • Sie waren nach Abschluss dieser Ausbildung mindestens drei Jahre berufstätig (mindestens 300 Stellenprozente innerhalb von sieben Jahren).
  • Schweizer Nationalität oder Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung mit einer Arbeitsbewilligung seit mindestens fünf Jahren.
  • Nachweis einer Ausbildung von mindestens fünf Jahren in der L1 oder – wenn nicht vorhanden - vorweisen eines Zertifikats, welches das Niveau C2 nach dem europäischen Referenzrahmen bestätigt.

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