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HR Assistent | HR Assistentin mit Zertifikat HRSE
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HR Assistent | HR Assistentin mit Zertifikat HRSE
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Überblick

Dieses Profil ist aktuell
Die Angaben wurden kürzlich geprüft
6 Monate
Dauer
Bern, Solothurn, Olten, Basel, Baden AG, Zürich, Winterthur, Zug, Luzern, Sursee
Standorte
3'600.-
Kosten
Februar, April, September & Oktober
Beginn des Studiengangs
Online
Deutsch
Sprache
Verpflegungsmöglichkeit: Ja
in unmittelbarer Nähe unserer Standorte gibt es diverse Verpflegungsmöglichkeiten
Sonstiges
Abschluss
Voraussetzungen
Für die Zertifikatsprüfung werden vorausgesetzt:
ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ oder EBA), eine Maturität oder ein gleichwertiger Abschluss
24 Monate allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung (nach Abschluss der Erst-Ausbildung, effektiv gearbeitet) – Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet.
Falls weder ein Fähigkeitszeugnis noch eine Maturität oder ein anderer gleichwertiger Abschluss vorgewiesen werden kann, werden 48 Monate allgemeine Berufserfahrung verlangt.
Die Zeit als Durchdiener:in oder ein Zivildienst von mindestens einem Jahr werden als Berufserfahrung anerkannt.
Weitere Infos
Personaladministration
Ein- und Austrittsadministration, Personaldossier, Daten- und Dokumentensicherheit, Arbeitszeugnisse und Referenzen, Arbeitszeitmodelle, Personalplanung, -gewinnung und -entwicklung, Bewerbermanagement, Personalinformations-Systeme, Arbeitsbewilligungen, Personalfreistellung.
Personalmanagement
Leitbild, Unternehmung und Umwelt, Anspruchsgruppen, Unternehmens- und Personalpolitik, Digitalisierung, Formen der Unternehmens- organisation, Interne Kommunikation, Personalhandbuch, HR-Prozesse, HR-Kennzahlen, Mitarbeiterqualifikation und -entlöhnung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Projektmanagement im HR (Arten, Vorgehensmodelle, Phasen und Planungsinstrumente).
Arbeitsrecht
Einzel- und Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag, Auftrag, Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, Probezeit, Anstellungsbedingungen, Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien und Feiertage, Lohnfortzahlung, Kündigung, Fristen und Schutzbestimmungen, Arbeitszeugnis, Zeichnungsberechtigung, Konkurrenzverbot, Haftung.
Gehaltswesen
Bedeutung des Lohns für Unternehmen und Mitarbeitende, Lohnadministration, Lohnsysteme, Lohnarten und Lohnkomponenten, Lohnabrechnung und -ausweis, Prämien / Abzüge / Leistungen der Sozialversicherungen sowie FAK und Krankentaggeld, Geltendmachen der Leistungen, Administrationsaufgaben, Stundenlohnberechnung, Meldeverfahren und Quellensteuer.
Sozialversicherungen
Zweck der Sozialversicherungen, Grundlagen und Entwicklung des Sozialversicherungssystems, Dreisäulenmodell, Finanzierungssysteme, Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von AHV, UVG, BVG, etc.
Kaufmännische Mitarbeitende, Personalberater:innen sowie Assistent:innen des Personalwesens. Mitarbeitende, die im Personalbereich keine oder wenig Erfahrungen haben oder welche die vorhandenen Kenntnisse praxisorientiert vertiefen oder erweitern wollen. Ein- und Wiedereinsteigende in das Personalwesen aus bisherigen oder anderen Funktionen. Für zukünftige Studierende des Lehrganges “HR-Fachfrau / HR-Fachmann” stellt diese Zertifikatsprüfung eine Pflicht dar um an der eidg. Berufsprüfung HR-Fachleute mit eidg. FA teilzunehmen.
Nach der Weiterbildung kennen die Absolventen:innen die Massnahmen und Instrumente der Personalplanung, -beschaffung, -selektion, -entwicklung und -qualifikation. Im Bereich der Personal- und Lohnadministration werden die Teilnehmenden zu einer versierten Praktikerin, einem versierten Praktiker ausgebildet. Dabei berücksichtigen sie die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen situations- und fallbezogen.
Zukünftige Studierende des Lehrgangs “HR-Fachfrau / HR -Fachmann” erfahren das notwendige Grundlagenwissen und erwerben gleichzeitig die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung. Hinweis: Zertifikate mit “alter” Titelbezeichnung (“Personalassistentin / Personalassistent NBW”) sind weiterhin hierfür unverändert gültig. Die bestandene Zertifikatsprüfung gilt als eine Zulassungsbedingung für die Berufsprüfung HR-Fachleute gemäss Prüfungsordnung.