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HR-Fachleute mit eidg. Fachausweis - Öffentliche Personalvermittlung und Personalberatung
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HR-Fachleute mit eidg. Fachausweis - Öffentliche Personalvermittlung und Personalberatung
Überblick
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3 Semester
Dauer
Rorschach, Altstätten
Standorte
6'900 CHF
Kosten
Deutsch
Sprache
Eidg. Fachausweis
Abschluss
Voraussetzungen
- Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität
- Selbstständigkeit
- unternehmerisches Mitdenken
- exaktes Arbeiten
- Diskretion
- Interesse an Menschen
- Praxis aus der Personalarbeit
An die Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) wird nur zugelassen, wer die Zertifikatsprüfung der Prüfungsträgerschaft erfolgreich bestanden hat oder über einen gleichwertigen Ausweis wie «Sachbearbeiter/in Personalwesen edupool.ch» verfügt.
Zusätzlich müssen vier Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, wovon über zwei Jahre qualifizierte HR-Praxis in der Fachrichtung, ausgewiesen werden.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung (Ende April des Prüfungsjahres) über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Mittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und
- den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung Personalassistent/Personalassistentin (oder der eingetragene Ausweis eines Ausbildungsinstituts mit Äquivalenz) besitzt.
- den Nachweis über 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a., davon mindestens 2 Jahre AVIG Vollzugs-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.3 der Prüfungsordnung).
Bei Unsicherheiten betreffend der Prüfungszulassung oder der Auswahl der korrekten Fachrichtung, empfehlen wir eine frühzeitige Zulassungsabklärung bei der Prüfungsabnehmerin HRSE. (Für eine solche Vorabklärung verrechnet Ihnen die HRSE CHF 70.-.)
Weitere Infos
Neben einem fundierten Fachwissen im Bereich Human Resources sowie im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht legt die Ausbildung auch viel Wert auf Soft Skills wie Empathie und analytisches Denken, um die Stellensuchenden optimal begleiten und betreuen zu können.
Sie sind in der Lage:
- Stellensuchende unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesgesetzes AVIG durch die Arbeitslosigkeit zu begleiten;
- das Profil und die Kompetenzen der Stellensuchenden systematisch zu analysieren;
- gemeinsam mit den Stellensuchenden aufgrund deren individuellen Ausgangslagen eine geeignete und zielführende Strategie für die Stellensuche festzulegen;
- die Arbeitsvermittlung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit konkreten Zielen aktiv zu begleiten und den Erfolg regelmässig auszuwerten;
- Stellensuchende im Hinblick auf die Stellensuche und/oder bei vorhandenen Mehrfachproblematiken professionell und kompetent zu beraten;
- die Arbeitsmarktfähigkeit bzw. Vermittlungsfähigkeit der Stellensuchenden mittels Einsatzes geeigneter arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) individuell zu erhalten und zu fördern;
- proaktiv ein Netzwerk von potentiellen Arbeitgebenden in der Region aufzubauen, zu pflegen und ihnen geeignete Dienstleistungen anzubieten;
- Unternehmen bei (Massen-) Entlassungen zu unterstützen und zu beraten;
- die Arbeitsmarktsituation zu analysieren sowie spezifische Chancen, Schwierigkeiten und umweltrelevante Trends zu identifizieren;
- ihre Beratungstätigkeit auf der Basis eines professionellen, systematischen Beratungsansatzes wahrzunehmen;
- Informationen nachvollziehbar zu strukturieren und zu präsentieren;
- die hoheitlichen Aufgaben des AVIG auszuführen und Missbrauch zu bekämpfen
Berufsleute der Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung arbeiten als Berater/-innen in öffentlich-rechtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).