

HR Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
BBS/BVS
HR Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
Overview

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2 Semester, ca. 304 Lektionen
Duration
Zurich
Location
Ratenzahlung möglich
Cost
German
Language
Swiss Federal Diploma
Degree type
Requirements
Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens, die mit der Aufgabe der Personalwerbung, -selektion oder -anstellung, der Entlöhnung, der Administration, der Betreuung und Entwicklung der Mitarbeiter/-innen, des betrieblichen Sozialwesens, des Arbeitsvertragsrechts und der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen betraut worden sind.
Für angehende oder bereits einschlägig arbeitende Fachkräfte der  Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, die die Kenntnisse des  betrieblichen Human Ressource Management bzw. der Personalvermittlung,  -beratung bzw. des –verleihs erarbeiten wollen und einen wichtigen  Beitrag zum Erreichen der strategischen und operativen Ziele des  Unternehmens oder einer Institution unter Berücksichtigung eines  schonenden Ressourcenmanagements leisten wollen.
 
Aufnahmebedingungen / Zulassung
(Auszug aus der HRSE PO 2017/03-2015)
Zur  Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt  der Anmeldung über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:
1. für alle Fachrichtungen
a)  ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine  Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen  Abschluss
und
b) den Ausweis über die Zertifikatsprüfung Personalassistent/in
sowie zusätzlich den Nachweis über
2. für Fachrichtung A:
c)  4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss  gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild  der Fachrichtung A)
2. für Fachrichtung B:
c) 4  Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss  gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre AVIG Vollzugs-Praxis (gemäss  Berufsbild der Fachrichtung B)
2. für Fachrichtung C:
c)  4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem EFZ oder gleichwertigem Abschluss  gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild  der Fachrichtung A, B oder C), wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der  Privaten Personalvermittlung und –verleih (gemäss Berufsbild C)
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).



