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Hintergrundbild des Studiengangs Bachelor of Arts SHLR in Speech and Language Therapy der Schweizer Hochschule für Logopädie Rorschach SHLR

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Bachelor in Logopädie

SHLR

4.6

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(3 Experiences)

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Bachelor in Logopädie

Overview

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Vollzeit 6 Semester / Teilzeit 10 Semester

Duration

Rorschach

Location

180 ECTS

Credits

1000 CHF pro Semester

Cost

German

Language

Food service: Yes

Sports option: Yes

Bachelor

Degree type

Requirements

  • Eidgenössisch anerkanntes gymnasiales Maturitätszeugnis, von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder Fachhochschulabschluss
  • Fachmaturität  oder Fachmittelschulausweis, Berufsmaturität oder Abschluss einer  mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer  mehrjährigen Berufserfahrung und einem Nachweis des Allgemeinwissensstandes auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung (Passerelle)
    Informationen zu weiteren berufsrelevanten Voraussetzungen finden sich unter www.shlr.ch. 

More information

1

Praktika

Berufspraktische Ausbildung an der Schweizer Hochschule für Logopädie Rorschach (SHLR)

Im Curriculum des Studiengangs Logopädie der SHLR spiegelt sich die Verortung der Fach- und Wissenschaftsdisziplin Logopädie sowohl in Theorie wie auch in Praxis in einem von Beginn an kontinuierlichem Zusammenspiel von theoretischen und praktischen Ausbildungselementen wider. Die berufspraktischen Studien umfassen dabei fast ein Drittel der Ausbildung (59.5 ECTS) und ermöglichen ein direktes problem- und fallbezogenes Lernen im Berufsfeld. 

Der modularisierte Aufbau mit seiner frühzeitigen Praxisnähe ist optimal ausdifferenziert, so dass eine synergieschaffende Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis erzielt werden kann. Pro Semester sind inhaltliche Schwerpunkte für die berufspraktischen Studien in Abstimmung mit der theoretischen Ausbildung definiert, die den Professionalisierungsprozess vorstrukturieren und leiten. 

Folgende Praxiseinsätze sind in den sechs Semestern der logopädischen Ausbildung integriert:

  • Semesterintegrierte Praktika 1-4 (im 1., 2., 3. und 5. Semester jeweils an einem Tag pro Woche)
  • Lernpraktika 1-3 (Blockpraktika in den Zwischensemestern des 1. (10 Wochen), 2. (5 Wochen und 12 Einzeltage) und 3. (16 Wochen) Studienjahres)
  • Fallstudien 1-4 (im 1., 2., 3. und 5. Semester)
  • Projekt Diagnostik und Therapieplanung (nach dem 4. Semester)
  • Vertiefungsstudium (im 5. Semester)
  • Reflexionsseminare und Arbeit mit einem Portfolio (Verschränkung von Persönlichkeitsentwicklung und Professionalisierungsprozess)

Die SHLR legt grossen Wert auf den regelmässigen Austausch mit Ihren Praktikumsleiterinnen und -leitern. 

Während den sechs Semestern finden pro Studentin bzw. Student vier Praktikumsbesuche statt, die der Standortbestimmung, dem fachlichen Austausch und der Prüfungsabnahme dienen. Durch das Mentoratssystem an der SHLR verfügen die Studierenden wie auch die Praktikumsleitenden über eine konstante Ansprechperson während des ganzen Studiums. Ausserdem wird eine jährliche Tagung für Praktikumsleitende organisiert. 

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Voraussetzungen

 Ordentliche Zulassung

  • Die Zulassung zum Studium erfordert eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom oder den Abschluss einer Fachhochschule. Berufs- und Fachmaturandinnen sowie Berufs- und Fachmaturanden, die die Ergänzungsprüfung gemäss dem Passerellenreglement bestanden haben, sind wie gymnasiale Maturandinnen und Maturanden zugelassen.
  • Kandidatinnen und Kandidaten, die über eine Fachmaturität, über einen Fachmittelschulausweis, über eine Berufsmaturität oder über einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen, können zum Studium zugelassen werden, sofern sie einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung vor Beginn der Ausbildung ausweisen können. Der Fächerkanon und das Niveau der Ergänzungsprüfung entsprechen demjenigen der Passerelle von der Berufsmaturität an die universitären Hochschulen.


Zulassung ohne formalen Zulassungsausweis
Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis können zum Studium zugelassen werden, nachdem sie in einem von der SHLR durchgeführten Aufnahmeverfahren erfolgreich auf ihre Studierfähigkeit hin geprüft worden sind (Aufnahme sur dossier). Voraussetzungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren sind: 

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Abschluss einer dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II
  • Berufsmaturität, Fachmaturität, Wirtschaftsmaturität (WMS/WMI) oder Diplom einer höheren Fachschule (HF)
  • nachgewiesene Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozenten nach Abschluss der Ausbildung. Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal 7 Jahren verteilt sein.


Berufsrelevante Voraussetzungen
Für ein Studium an der SHLR sind folgende berufsrelevanten Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Vorpraktikum in Form einer mindestens dreimonatigen Unterrichtserfahrung, sozialpädagogischen oder klinischen Praxis
  • Berufsorientierung: Einblick in die logopädische Tätigkeit an mindestens drei Tagen (24 Lektionen) in drei verschiedenen Institutionen (logopädischer Dienst, Sprachheilschule, Klinik, logopädische Praxis)
  • keine berufsrelevante Beeinträchtigung bezüglich Gehör, Stimme sowie Zahn- und Kieferstellung
  • keine berufsrelevante Beeinträchtigung bezüglich Sprech-, Lese- und Schreibvermögen
  • das Beherrschen der deutschen Standardsprache in Wort und Schrift
  • die unterschriftliche Bestätigung, dass weder Einträge im Zentralstrafregister bestehen noch Verfahren wegen Sexualdelikten mit Minderjährigen laufen


Punkte 3 und 4 müssen mittels Gutachten durch von der SHLR bezeichnete Stellen belegt werden.


Persönliche Voraussetzungen
Der Beruf Logopädin / Logopäde erfordert Einfühlungsvermögen, Beobachtungsgabe, Kommunikationsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, Verständnis für soziale Zusammenhänge, Flexibilität, pädagogisches Geschick, Kreativität, Fähigkeit der Selbsteinschätzung und Geduld. 

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Berufsbild

WAS?

Logopädinnen und Logopäden sind zuständig für die Prävention, Diagnostik, Beratung, Therapie, Evaluation, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung bei allen Arten von Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache sowie bei Sprech-, Stimm-, Schluckstörungen und damit zusammenhängenden Kommunikationsbeeinträchtigungen.

WER?

Sie arbeiten mit Vorschulkindern, Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie kommen mit Menschen aus allen sozialen Schichten und verschiedener Nationalitäten in Kontakt.

WIE?

Logopädinnen und Logopäden arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig. Ihre Tätigkeit ist interdisziplinär ausgerichtet. Sie arbeiten eng mit Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, anderen Therapeutinnen und Therapeuten und weiteren Fachpersonen zusammen.

WO?

Arbeitsorte sind logopädische Dienste der Volksschulen, Sprachheilkindergärten und Sprachheilschulen, Sonderschulen, Kantonsspitäler, Universitäts- und Rehabilitationskliniken, Privatpraxen oder logopädische Fachhochschulen. Informationen zu den Anstellungsbedingungen sind bei den kantonalen Berufsverbänden der Logopädinnen und Logopäden zu finden.

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