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Hintergrundbild des Studiengangs HR Assistent | HR Assistentin mit Zertifikat HRSE der WSF Wirtschaftsschule Five WSF

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HR Assistent | HR Assistentin mit Zertifikat HRSE

WSF

HR Assistent | HR Assistentin mit Zertifikat HRSE

Overview

Logo der WSF Wirtschaftsschule Five WSF

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6 Monate

Duration

Bern, Solothurn, Olten, Basel, Baden AG, Zurich, Winterthur, Zug, Lucerne, Sursee

Location

3'600.-

Cost

Februar, April, September & Oktober

Start of the studies

Online

German

Language

Food service: Yes

in unmittelbarer Nähe unserer Standorte gibt es diverse Verpflegungsmöglichkeiten

Other degree

Degree type

Requirements

Für die Zertifikatsprüfung werden vorausgesetzt:

ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ oder EBA), eine Maturität oder ein gleichwertiger Abschluss

24 Monate allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung (nach Abschluss der Erst-Ausbildung, effektiv gearbeitet) – Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet.

Falls weder ein Fähigkeitszeugnis noch eine Maturität oder ein anderer gleichwertiger Abschluss vorgewiesen werden kann, werden 48 Monate allgemeine Berufserfahrung verlangt.

Die Zeit als Durchdiener:in oder ein Zivildienst von mindestens einem Jahr werden als Berufserfahrung anerkannt.

More information

1

Inhalt

Personaladministration

Ein- und Austrittsadministration, Personaldossier, Daten- und Dokumentensicherheit, Arbeitszeugnisse und Referenzen, Arbeitszeitmodelle, Personalplanung, -gewinnung und -entwicklung, Bewerbermanagement, Personalinformations-Systeme, Arbeitsbewilligungen, Personalfreistellung.

Personalmanagement

Leitbild, Unternehmung und Umwelt, Anspruchsgruppen, Unternehmens- und Personalpolitik, Digitalisierung, Formen der Unternehmens- organisation, Interne Kommunikation, Personalhandbuch, HR-Prozesse, HR-Kennzahlen, Mitarbeiterqualifikation und -entlöhnung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Projektmanagement im HR (Arten, Vorgehensmodelle, Phasen und Planungsinstrumente).

Arbeitsrecht

Einzel- und Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag, Auftrag, Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, Probezeit, Anstellungsbedingungen, Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien und Feiertage, Lohnfortzahlung, Kündigung, Fristen und Schutzbestimmungen, Arbeitszeugnis, Zeichnungsberechtigung, Konkurrenzverbot, Haftung.

Gehaltswesen

Bedeutung des Lohns für Unternehmen und Mitarbeitende, Lohnadministration, Lohnsysteme, Lohnarten und Lohnkomponenten, Lohnabrechnung und -ausweis, Prämien / Abzüge / Leistungen der Sozialversicherungen sowie FAK und Krankentaggeld, Geltendmachen der Leistungen, Administrationsaufgaben, Stundenlohnberechnung, Meldeverfahren und Quellensteuer.

Sozialversicherungen

Zweck der Sozialversicherungen, Grundlagen und Entwicklung des Sozialversicherungssystems, Dreisäulenmodell, Finanzierungssysteme, Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von AHV, UVG, BVG, etc.

2

Zielgruppen

Kaufmännische Mitarbeitende, Personalberater:innen sowie Assistent:innen des Personalwesens. Mit­arbeitende, die im Personal­bereich keine oder wenig Er­fahrungen haben oder welche die vor­handenen Ken­ntnisse praxis­orientiert ver­tiefen oder er­weitern wollen. Ein- und Wieder­einsteigende in das Personal­wesen aus bis­herigen oder anderen Funk­tionen. Für zukünftige Studierende des Lehrganges “HR-Fachfrau / HR-Fachmann” stellt diese Zertifikatsprüfung eine Pflicht dar um an der eidg. Berufsprüfung HR-Fachleute mit eidg. FA teilzunehmen.

3

Ziel

Nach der Weiterbildung kennen die Absolventen:innen die Massnahmen und Instrumente der Personalplanung, -beschaffung, -selektion, -entwicklung und -qualifikation. Im Bereich der Personal- und Lohnadministration werden die Teilnehmenden zu einer versierten Praktikerin, einem versierten Praktiker ausgebildet. Dabei berücksichtigen sie die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen situations- und fallbezogen.

Zukünftige Studierende des Lehrgangs “HR-Fachfrau / HR -Fachmann” erfahren das notwendige Grundlagenwissen und erwerben gleichzeitig die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung. Hinweis: Zertifikate mit “alter” Titelbezeichnung (“Personalassistentin / Personalassistent NBW”) sind weiterhin hierfür unverändert gültig. Die bestandene Zertifikats­prüfung gilt als eine Zulassungs­bedingung für die Berufs­prüfung HR-Fachleute gemäss Prüfungs­ordnung.

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