

Sozialversicherungsfachfrau/-fachmann mit eidg. Fachausweis
WSKVW
Sozialversicherungsfachfrau/-fachmann mit eidg. Fachausweis
Der Bildungsgang „Sozialversicherungsfachfrau/-fachmann mit eidg. Fachausweis“ an der Wirtschaftsschule KV Winterthur bietet ein umfassendes und praxisorientiertes Studium im Bereich der Sozialversicherungen. Die Teilnehmenden werden gezielt auf die eidgenössische Berufsprüfung vorbereitet und erlangen fundierte Kenntnisse in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherungen. Erfahrene Dozenten stellen sicher, dass die Teilnehmenden optimal auf die Prüfung vorbereitet sind.
Hauptmerkmale des Kurses
- Vermittlung umfangreicher Branchenkenntnisse
- Erfahrene Dozenten
- Intensive Prüfungsvorbereitung
- Teilzeit/Berufsbegleitend über drei bis vier Semester
- Kursbeginn jährlich im März/April und Oktober/November
Zielgruppe
Dieser Kurs richtet sich an Mitarbeitende des Sozialversicherungsbereichs sowohl in öffentlichen Verwaltungen als auch in der Privatwirtschaft, die ihre Kenntnisse vertiefen und sich auf die eidgenössische Berufsprüfung vorbereiten möchten.
Berufliche Perspektiven
Absolventen der Ausbildung verfügen über gesuchtes Spezialistenwissen, das sie in verschiedenen Branchen einsetzen können, wie in Versicherungen, Verwaltungen oder sozialen Diensten. Die fundierten Fachkenntnisse eröffnen vielfältige berufliche Möglichkeiten im Bereich der Sozialversicherungen.
Overview

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Drei oder vier Semester
Duration
Winterthur
Location
Effektive Kosten mit Abzug der Bundesbeiträge total CHF 5’100.–
Cost
03.11.2026, 05.04.2027, 09.04.2027
Start of the studies
German
Language
Swiss Federal Diploma
Degree type
Requirements
Zur Prüfung wird zugelassen, wer einen der nachfolgenden Ausweise besitzt:
a1
Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen beruflichen Grundbildung
Ein Maturitätszeugnis
a2
Ein eidgenössisches Berufsattest einer mindestens 2-jährigen beruflichen
Grundbildung
und
nach abgeschlossener Grundausbildung bis zum Prüfungsbeginn eine mindestens 3-jährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach Ziff. 3.31 lit. a1) bzw. mindestens 5-jährige (bei Vorliegen eines Ausweises nach Ziff. 3.31 lit. a2) Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist.



