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Treuhänder/-in mit eidg. FA
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Treuhänder/-in mit eidg. FA
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5 Semester
Dauer
Chur
Standorte
2'195 CHF pro Semester
Kosten
Deutsch
Sprache
Eidg. Fachausweis
Abschluss
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Maturitätsausweis oder einen gleichwertigen Ausweis, besitzt.
- seit Erwerb eines oben genannten Ausweises über eine vierjährige Fachpraxis verfügt.
- eine bestandene und gültige Zulassungsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung nachweist.
- keinen Eintrag im Zentralstrafregister hat, der mit dem Prüfungszweck nicht in Einklang gebracht werden kann.
Für die Prüfung vorausgesetzte Fachpraxis
- Die Kandidaten/-innen haben sich nach abgeschlossener Lehrzeit oder entsprechen der gleichwertiger Ausbildung über eine vierjährige Fachpraxis auszuweisen, welche bis zum 30. September des Jahres der Hauptprüfung erbracht sein muss.
- Als Fachpraxis gilt die Tätigkeit im Treuhand- und Revisionswesen, im Finanz- und Rechnungswesen, im Steuerwesen und in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie andere qualifizierte Tätigkeiten, die mit dem Arbeitsgebiet Treuhand einen Bezug haben. Die Fachpraxis bezieht sich auf das Gebiet der Schweiz oder Liechtenstein.
- Massgebend sind die jeweils geltenden Bedingungen des Verbandes.
Wie die Erfahrung zeigt, wird das Bestehen der eidgenössischen Berufsprüfung durch die Leistungen während des Vorbereitungslehrgangs bestimmt. Der Lehrgang ist anspruchsvoll, es wird ein hohes Mass an persönlichem Einsatz und Eigeninitiative vorsausgesetzt. Wir empfehlen den Studierenden, die Zulassung im Zweifelsfall vor dem Eintritt in den Lehrgang abzuklären: www.treuhandbranche.ch.