Wer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, ist meist von negativen Gefühlen geprägt und steht vor einer grossen Ungewissheit. Doch eine Kündigung muss nicht immer etwas Schlechtes sein und kann durchaus positive Aspekte haben. Wir zeigen dir, wie du mit einer solchen Situation umgehen kannst und welche neuen Perspektiven sich dadurch ergeben können.

Wann eine Kündigung in Ordnung ist & wann nicht

Vorab solltest du wissen, dass es diverse Regelungen bezüglich der Kündigung eines Mitarbeitenden gibt. Im Normalfall gilt: Nach Ablauf der vertraglich geregelten Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis am nächsten Kündigungstermin. Die Kündigungsfristen in der Schweiz sind 1 Monat im ersten Dienstjahr, vom 2. – 9. Dienstjahr zwei Monate und ab dem zehnten Dienstjahr sind es 3 Monate. Je nach Arbeitsvertrag können diese Fristen allerding variieren. Hält sich ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin nicht an das Schweizer Arbeitsrecht, kann eine Kündigung als ungültig erklärt oder die Kündigungsfrist verlängert werden.

Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung wird dann gültig, wenn der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin diese empfangen hat. Also der Zeitpunkt, ab dem der Empfänger das Kündigungsschreiben in den Händen hält oder dieses während des Kündigungsgesprächs mit seiner Unterschrift bestätigt. In der Schweiz ist übrigens auch eine mündliche Kündigung rechtskräftig, sofern eine schriftliche Kündigung nicht vertraglich vereinbart oder durch den GAV vorgesehen ist.

Laut dem Schweizer Arbeitsrecht ist auch eine Kündigung ohne Begründung wirksam. Als Arbeitnehmer hast du allerdings das Recht, eine schriftliche Erklärung der Kündigungsgründe zu verlangen.

Auch eine fristlose Kündigung, sprich eine sofortige Beendung des Arbeitsverhältnisses, ist möglich. Diese muss aber einen guten Grund haben. Einer diese Gründe könnte sein, dass Straftaten am Arbeitsplatz begangen wurden, eine wiederholte oder generelle Arbeitsverweigerung vorliegt oder der Arbeitnehmende eine konkurrenzierende Tätigkeit aufgenommen hat.

Sperrfirsten für Kündigungen

Bei einer Kündigung gibt es auch sogenannte Sperrfristen, bei der dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin dir je nach Situation nicht kündigen darf. Diese Sperrfristen gelten allerdings erst, wenn die vereinbarte Probezeit bestanden wurde. Eine solche Situation, bei der eine Sperrfrist gilt, wäre z.B. Krankheit. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, gilt eine Sperre von 30 Tagen, an der dir nicht gekündigt werden kann. Im 2. bis 5. Dienstjahr sind es 90 Tage und ab dem 6. Dienstjahr sogar 180 Tage, an denen eine Sperrfirst gilt. Auch während einer Schwangerschaft und 16 Wochen nach Geburt des Kindes darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Personen, die den obligatorischen Militär- oder Schutzdienst oder Zivildienst leisten, sind ebenfalls von einer Kündigung während dieser Zeit geschützt.

Solltest du dir im Falle einer Kündigung unsicher sein, ob diese zulässig ist oder nicht, empfehlen wir dir grundsätzlich dich immer an einen Rechtsschutz zu wenden und deine individuelle Situation abklären zu lassen. So bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Kündigung erhalten – was nun?

Wenn du gekündigt wurdest, fragst du dich vielleicht, wie es weitergehen soll und du fühlst dich erstmal niedergeschlagen und machtlos. Doch das muss nicht sein! Eine Kündigung kann auch viele positive Aspekte haben.

So kannst du dich beispielsweise für eine Weiterbildung anmelden, die du schon lange Mal machen wolltest, aber aufgrund deines stressigen Alltags nicht beginnen konntest. Oder vielleicht wolltest du dich schon lange umschulen lassen und dein Aufgabenfeld erweitern, aber du hast dich nie getraut. Dann hast du jetzt die Gelegenheit dazu! 

Eine weitere Gelegenheit, die sich dir nach einer Kündigung bietet, ist eine berufliche Neuorientierung. Vielleicht fühlst du dich in dem Berufsfeld, in dem du dich befindest, schon länger gar nicht mehr so wohl. Und vielleicht denkst du, dass es aber inzwischen viel zu spät ist, sich nochmal neu zu orientieren und vielleicht etwas ganz anderes zu lernen. Mit diesem Gedanke liegst du allerdings falsch! Es ist nie zu spät, sein Glück neu zu bestimmen. Natürlich solltest du gut darüber nachdenken und dich nicht Hals-über-Kopf in eine unüberlegte Entscheidung stürzen. Doch manchmal schickt uns das Universum ein Zeichen, mit dem wir arbeiten sollten.

Wer einen Tapetenwechsel und ein wenig Abstand von der ganzen Situation braucht, kann auch eine Reise ins Ausland machen und die für sich Zeit nutzen und darüber reflektieren, was man in Zukunft machen möchte. In vielen Fällen kann es nämlich helfen, zuerst Abstand von Allem zu nehmen und anschliessend mit einem klaren Kopf wichtige Entscheidungen zu treffen. Für was auch immer du dich entscheidest, solltest du dir nach einer Entlassung erstmal Zeit für dich nehmen und dem nachgehen, was dir gut tut.

Wie du also siehst, ist eine Kündigung noch lange nicht das Ende der Welt. Es ist vielmehr ein neues Kapitel in deinem Leben, dass dir viele Chancen auf etwas Neues bietet.