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Diplomierte Führungsperson in Rettungsorganisationen
HFRB
Diplomierte Führungsperson in Rettungsorganisationen
Überblick
Dieses Profil ist aktuell
Die Angaben wurden kürzlich geprüft
28 Präsenztage verteilt auf 1 Jahr, zusätzlich 420 individuelle Lernstunden
Dauer
Zürich
Standorte
CHF 8600.– (ohne Verpflegung)
Kosten
Deutsch
Sprache
Voraussetzungen
Zulassung zum Lehrgang «Führungsperson in Rettungsorganisationen»
Die Zulassung zum Lehrgang gilt für Interessenten, welche am Lehrgang teilnehmen möchten, aber die Höhere Fachprüfung nicht absolvieren.
Wer nur den Lehrgang «Führungsperson in Rettungsorganisationen» absolvieren möchte, muss
- einen Abschluss auf tertiären Stufe nachweisen
- im Bereich der Blaulichtszene tätig sein
- aktuell eine Führungsposition haben, um den Transfer in die Praxis zu gewährleisten
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Lehrganges wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Teilnahmebestätigung zusammen mit den nachfolgenden Zulassungsbedingungen aus der Prüfungsordnung berechtigen zur Teilnahme an der Höheren Fachprüfung.
Bitte legen Sie die entsprechenden Diplome/Zertifikate und einen von Ihrem Vorgesetzten unterschriebenen Nachweis über Ihre Führungstätigkeit der Online-Anmeldung bei. Nutzen Sie dazu die Upload-Funktion.
Zulassung zur Höheren Fachprüfung «Führungsperson in Rettungsorganisationen»
Die Zulassung zur Höheren Fachprüfung wird durch die Prüfungskommission in der Prüfungsordnung und Wegleitung zur Prüfungsordnung (www.forum-bb-rw.ch) geregelt.
Auszug aus der Prüfungsordnung:
Zur Höheren Fachprüfung «Führungsperson in Rettungsorganisationen» wird zugelassen, wer
a) über eines/n der folgenden Diplome/Zertifikate/Ausweise verfügt:
- einen eidgenössischen Fachausweis als Transportsanitäter/-in
- einen eidgenössischen Fachausweis Berufsfeuerwehrfrau/-mann
- ein Zertifikat «Berufsfeuerwehrfrau/-mann (2008)»
- einen Abschluss als Dipl. Rettungssanitäter/-in HF
- ein eidgenössisches Diplom als «Zivilschutzinstruktor/-in»
- einen gleichwertigen Abschluss (siehe Wegleitung zur Prüfungsordnung)
und
b) eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach der unter a) genannten Vorbildung zum Zeitpunkt der Prüfung, davon zwei Jahre in einem Rettungsdienst, einer Feuerwehr oder einer Zivilschutzorganisation nachweisen kann, wobei die Tätigkeit im Rettungsdienst, der Feuerwehr oder der Zivilschutzorganisation nicht mehr als ein Jahr zurückliegen darf. Die Berufserfahrung kann im Teilzeitpensum erworben werden und verlängert sich entsprechend. Das Teilpensum beinhaltet mindestens 50%.
und
c) über eine Führungserfahrung von drei Jahren verfügt. Die Führungserfahrung kann bereits vor der unter a) genannten Vorbildung erworben werden.
und
d) einen von der Prüfungskommission akkreditierten und strukturierten Lehrgang erfolgreich absolviert hat.
Für die erforderlichen Abklärungen bezüglich der Zulassung zur Höheren Fachprüfung HFP «Führungsperson in Rettungsorganisationen» sind die Teilnehmenden des Lehrganges selbst verantwortlich.