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CAS Abklärung und Anordnung im Kindes- und Erwachsenenschutz
HSLU
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CAS Abklärung und Anordnung im Kindes- und Erwachsenenschutz
Überblick

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12 Monate Programm
Dauer
Luzern
Standorte
15 ECTS
Punkte
CHF 8'500.– für das Programm
Kosten
19.02.2026
19.02.2026
Beginn des Studiengangs
Deutsch
Sprache
Verpflegungsmöglichkeit: Ja
Sportmöglichkeit: Ja
Certificate of Advanced Studies (CAS)
Abschluss
Geschätzte Gehälter
CHF 70'000 - 90'000
Vorteile
Das CAS-Programm bietet eine umfassende Qualifikation für Abklärerinnen und Abklärer sowie Behördenmitglieder. Es kombiniert rechtliches Wissen mit interdisziplinären Methoden aus Sozialer Arbeit, Psychologie, Psychiatrie und Pädagogik. Das Programm verbessert die Entscheidungsfindung und den Umgang mit komplexen Situationen im Beruf.
eduwo exklusiv
bis zu CHF 800 Cash-back
Persönliche Unterstützung beim Anmeldeprozess
Unterstützung Rückforderung Bundesbeiträge bis zu 50%
1 Buchung = 1 Semester Bildung in Uganda spenden
Voraussetzungen
Die Aufnahme in ein CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder der Höheren Berufsbildung. Personen mit einem Hochschulabschluss müssen Berufserfahrung im relevanten Berufsfeld vorweisen. Diejenigen mit Höherer Berufsbildung brauchen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Ohne Tertiärabschluss sind Ausnahmen im Sur-Dossier-Verfahren möglich, jedoch müssen umfangreiche Berufserfahrung und zusätzliche Kompetenzen nachgewiesen werden.
Weitere Infos
Das CAS-Programm befähigt die Teilnehmenden: Chancen und Gefahren sowie Erfolgsfaktoren für die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu erkennen und nutzbar zu machen. Die Aufgaben der Abklärerinnen und Abklärer sowie der anordnenden Behörde, die rechtlichen Maßnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes zu kennen und umzusetzen. Die wichtigsten Indikatoren und Diagnosen bei psychischen und körperlichen Schwierigkeiten zu erkennen und den Umgang mit ihnen auf den Berufsalltag zu übertragen. Das rechtliche Verfahren sowie methodische Elemente des Verfahrens zu verorten, zu analysieren und umzusetzen.
Abklärerinnen und Abklärer, Behördenmitglieder sowie weitere Fachpersonen im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Themen wie materielles Recht, Verfahrensrecht, sozialwissenschaftliche Methoden, Psychologie, Psychiatrie und Pädagogik werden vermittelt.
Nach Abschluss des Programms können Teilnehmende als qualifizierte Abklärerinnen und Abklärer oder Behördenmitglieder im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz arbeiten, was ihre Karrierechancen in diesen Bereichen verbessert.
Präsenzunterricht an der Hochschule Luzern, möglicherweise ergänzt durch praktische Übungen und Fallstudien.
Die Unterrichtszeiten sind von 09:10 bis 16:45 Uhr, wobei Abweichungen möglich sind.
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