zum Vergleich hinzugefügt

Messenger

Premium
MAS Sozialarbeit und Recht Vertiefung Kindes- und Erwachsenenschutz
HSLU
MAS Sozialarbeit und Recht Vertiefung Kindes- und Erwachsenenschutz
Überblick

Dieses Profil ist aktuell
Die Angaben wurden kürzlich geprüft
3 Jahre
Dauer
Luzern
Standorte
60 ECTS
Punkte
ab CHF 27'100. inkl. Master-Modul; je nach Zusammensetzung der CAS-Programme
Kosten
Deutsch
Sprache
Anmeldeschluss
Siehe Anmeldeschluss der jeweiligen CAS-Programme
Beginn mit jedem CAS-Start innerhalb des MAS möglich
Beginn des Studiengangs
Verpflegungsmöglichkeit: Ja
Sportmöglichkeit: Ja
Master of Advanced Studies (MAS)
Abschluss
Voraussetzungen
Zugelassen sind Studierende mit einem Hochschulabschluss (Fachhochschule, Universität oder ETH). Interessierte ohne Hochschulabschluss bitten wir, sich frühzeitig möglichst vor Absolvierung des ersten CAS-Programms mit uns in Verbindung zu setzen, damit die Aufnahme über ein standardisiertes Zulassungsverfahren («sur dossier») geprüft/besprochen werden kann. Zusätzlich sind in der Regel zwei Jahre Berufserfahrung im sozialrechtlichen Kontext vorausgesetzt.
Über den Lehrgang
Das MAS-Programm vermittelt differenzierte Kenntnisse der für die gesetzliche Sozialarbeit relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Methoden und Konzepte, die in der Arbeit mit Pflichtklientinnen und -klienten erfolgreich angewendet werden können. Das MAS Sozialarbeit und Recht kann mit oder ohne Vertiefung Kindes- und Erwachsenenschutz abgeschlossen werden. Die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz bewegt sich in verschiedenen Spannungsfeldern: Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung, Autonomie vs. staatlicher Eingriff, Schutz vs. Zwang. Im Zentrum steht die schutzbedürftige Person oder das gefährdete Kind mit dessen Eltern. Verschiedene Sichtweisen und Werthaltungen gilt es in den Entscheidungsprozess einzubeziehen und fachlich begründete und wirksame Interventionen einzuleiten und zu begleiten. Im Vordergrund steht die Suche nach individuell passenden Lösungen für anstehende Probleme. Häufig sehen die Betroffenen jedoch den gesetzlich vorgegebenen Handlungsbedarf nicht ein und nicht selten widersprechen ihre Anliegen den rechtlichen Vorgaben. Die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz ist entsprechend geprägt von rechtlichen Vorgaben und vielerlei divergierenden Ansprüchen. Schliessen