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Master in Schulische Heilpädagogik
PHVS
Überblick

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2 - 3 Jahre
Dauer
Brig
Standorte
max. 5'000 CHF
Kosten
Deutsch
Sprache
Verpflegungsmöglichkeit: Ja
Sportmöglichkeit: Ja
Pädagogische Hochschule
Schultyp
Voraussetzungen
- Mit dem berufsbegleitenden Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik richten wir uns vor allem an Personen mit einem Lehr- und Bachelordiplom für die Basis- und Primarstufe oder die Sekundarstufe I. Diplomierte aus verwandten Studienbereichen oder altrechtlich diplomierte Lehrpersonen (seminaristisches Diplom) sind jedoch weiterhin willkommen.
Über den Studiengang
Die Studierenden erwerben einen „Master oft Arts in Sonderpädagogik" sowie ein „Diplom in Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik". Im Studium MA SHP werden Fachpersonen in Schulischer Heilpädagogik ausgebildet und befähigt, mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen erfolgreich zu arbeiten. Basierend auf einer Liste von Professionskompetenzen erarbeiten die Studierenden spezialisiertes Wissen und Fähigkeiten für den Umgang mit Kindern mit Schulschwierigkeiten oder Behinderungen.
Seit 2006 wird der Masterstudiengang in Schulischer Heilpädagogik an der PH-VS in Brig und in St. Maurice angeboten. Bei dem Angebot handelt es sich um eine dezentrales Studienangebot der PH Waadt an den Standorten Brig und St-Maurice.
Die Ausbildung umfasst Inhalte aus folgenden Bereichen:
- Theorie und Praxis der Sonderpädagogik
- Relevante Inhalte benachbarter Fachbereiche wie Psychologie, Medizin, Soziologie und Rechtskunde und
- Die Forschungsmethoden sowie die Erkenntnisse der aktuellen Forschung im Bereich der Sonderpädagogik.
Die Studierenden erarbeiten Themen im Umfang von 120 Kredits ECTS. Ab Herbstsemester 2018 wird der MA SHP zum fünften Mal in einem dreijährigen Zyklus (2018-2021) durchgeführt. Das berufsbegleitende Masterstudium dauert 3 Jahre oder 6 Semester. Der Präsenzunterricht findet am Freitag statt.
Adressaten sind Lehrpersonen mit einem Bachelorabschluss einer Pädagogischen Hochschule (Berufserfahrung ist nicht Voraussetzung). Lehrpersonen mit einem altrechtlichen (seminaristischen) Lehrdiplom können weiterhin aufgenommen werden. Personen mit einem Studienabschluss in einem verwandten Studienbereich absolvieren Zusatzleistungen im Umfang von 32 Kredits ECTS.
Eine Anstellung im heilpädagogischen Bereich ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig!