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Treuhänder/in mit eidg. Fachausweis

STS

4

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Treuhänder/in mit eidg. Fachausweis

Vue d'ensemble

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2 - 3 ans

Durée

Bâle

Sites

Ratenzahlung möglich

Coûts

Oktober

début du cours

Allemand

Langue

Brevet fédéral BF

Diplôme

Conditions requises

Zur Hauptprüfung wird zugelassen, wer

ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer dreijährigen beru ichen Grundbildung oder einen vom Bund als gleichwertig anerkannten Ausweis (z.B. einen von schweizerischen Hochschulen anerkannten Maturitätsausweis) besitzt,

  • die verlangte vierjährige Fachpraxis nachweist und
  • die Zulassungsprüfung bestanden hat.

Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, dass sie die Bedingungen zur Zulassung an die eidgenössischen Prüfungen erfüllen. Zulassungsabklärungen sind über das Prü- fungssekretariat BfT möglich. www.treuhandbranche.ch

Plus d'infos

1

Kosten

CHF 17'400.00 exkl. MWST*, zahlbar in 6 Raten 
Exklusive Lehrmittel 

*Subjektorientierte Finanzierung 
Ab 2018 werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, mit Schulbeginn ab 2017, eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung erhalten. Damit soll die finanzielle Belastung der Absolvierenden gesenkt werden. Auch die Studierenden des Vorbereitungskurses zur Berufsprüfung für Treuhänder bei der STS können von einer finanziellen Unterstützung von 50% der Studiengebühren profitieren. Voraussetzungen, um von der finanziellen Unterstützung sind: 

- Wohnsitz in der Schweiz 
- Finanzierung durch den Kursabsolvent 
- Teilnahme an der Berufsprüfung (unabhängig vom Erfolg)  

Der finanzielle Beitrag kann nach Absolvieren der Berufsprüfung eingefordert werden. Sie finden das entsprechende Merkblatt mit weiteren Informationen dazu finden Sie hier. 

Vorgehen bei der Finanzierung durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) 
Im Speziellen möchten wir Sie auf das Informationsblatt des SBFI hinweisen, welches das Vorgehen bei der Finanzierung durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) aufzeigt. Beachten Sie, dass die finanzielle Unterstützung nur gewährt wird, wenn die Kursgebühren durch die Absolvierenden bezahlt werden. Das SBFI empfiehlt bei finanzieller Unterstützung durch den Arbeitgeber eine Lösung auf privatrechtlicher Basis (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag). Merkblatt des SBFI

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