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Technische Kaufleute eidg. Fachausweis
WBZ
Technische Kaufleute eidg. Fachausweis
Vue d'ensemble

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4 Semester
Durée
Sursee
Sites
9'700 CHF
Coûts
Jeweils im August
début du cours
Allemand
Langue
Brevet fédéral BF
Diplôme
Conditions requises
Zur Ausbildung am WBZ Kanton Luzern und zur eidgenössischen Berufsprüfung wird zugelassen, wer:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens 3 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist; oder
- ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über mindestens 5 Jahre Berufspraxis im technisch-handwerklichen Bereich nach Erwerb des Abschlusses nachweist.
Der Praxisnachweis hat mittels tätigkeitsbeschreibender, rechtsgültig unterzeichneter Arbeitsbestätigungen aller Arbeitgeber zu erfolgen. Die Lehrzeit wird nicht als Praxis anerkannt. Die praktische Tätigkeit kann somit erst vom Abschluss der Grundbildung an gerechnet werden. Gestützt auf die Klassierung der Berufe des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI wird als Praxis insbesondere die Berufstätigkeit in den Gruppen B (industrielle und handwerkliche Berufe) und C (technische Berufe) anerkannt. Vereinzelte Berufe aus anderen Gruppen werden auch zugelassen.
Die geforderte Praxis muss bis zum 31. August des entsprechenden Prüfungsjahres erfüllt sein. Im Zweifelsfall muss ein Kandidat/eine Kandidatin die Zulassung unbedingt bei der Prüfungskommission vorgängig beurteilen lassen. Sie müssen zudem bereit sein, sich am Unterricht aktiv zu beteiligen, die für das Selbststudium und die Hausaufgaben benötigte Zeit regelmässig aufzubringen wie auch die Lektionen vor- und nachzubereiten (Verhältnis Unterricht zu Vor- und Nachbereitung etwa 1:1).