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CAS Kindesvertretung/ Verfahrensbeistandschaft
HSLU
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CAS Kindesvertretung/ Verfahrensbeistandschaft
Überblick

Dieses Profil ist aktuell
Die Angaben wurden kürzlich geprüft
12 Monate
Dauer
Luzern
Standorte
15 ECTS
Punkte
CHF 8'000.
Kosten
Herbst 2026
Beginn des Studiengangs
Deutsch
Sprache
Verpflegungsmöglichkeit: Ja
Sportmöglichkeit: Ja
Certificate of Advanced Studies (CAS)
Abschluss
Geschätzte Gehälter
CHF 70'000 - 90'000
Voraussetzungen
Die Aufnahme in ein CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind somit Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung).
Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld verfügen.
Personen ohne Tertiärabschluss werden nur in Ausnahmefällen in einem Sur-Dossier-Verfahren aufgenommen. Als Grundvoraussetzung müssen Interessierte über den gleichen Mindestumfang an relevanter Berufserfahrung verfügen wie Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung. Darüber hinaus müssen umfangreiche zusätzliche Kompetenzen vorliegen, die den nicht vorhandenen Tertiärabschluss kompensieren können. Die Prüfung Ihres Sur-Dossier-Gesuchs erfolgt nach der Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm.
Weitere Infos
Fachpersonen aus dem juristischen und psychosozialen Bereich, die mit der Vertretung von Kindern und Jugendlichen mandatiert sind oder mandatiert werden möchten.
Karriere
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Lohn & Skills
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